Ordne deinen Vertrag richtig ein
Gemeinsamer Mietvertrag: Du stehst zusammen mit anderen Bewohnern als Mieter im Vertrag für die Wohnung. Eure interne Kostenaufteilung begrenzt die Verantwortung gegenüber dem Vermieter grundsätzlich nicht auf deinen Anteil. Du kannst auch für ausstehende Miete der anderen in Anspruch genommen werden.
Untermietvertrag: Du mietest vom Hauptmieter. Er ist für dein Mietverhältnis dein Vermieter. Kläre, ob die erforderliche Erlaubnis zur Untervermietung vorliegt und welches Zimmer samt Mitbenutzung vereinbart ist.
Eigener Zimmervertrag: Du mietest dein Zimmer direkt vom Vermieter und hast dafür einen eigenen Vertrag. Auch hier muss klar sein, welche gemeinschaftlichen Räume dazugehören.