Hast du schon einen Internetvertrag? Halte Anbieter, vereinbarte Leistung und neue Adresse bereit. Frag beim bisherigen Anbieter, ob er genau diese Leistung dort anbieten kann. Ein Vergleich für deinen Wohnort ersetzt diese Vertragsprüfung nicht. Ohne bestehenden Vertrag gehst du direkt zur Auswahl im nächsten Schritt.
Unterscheide Mitnahme und Kündigung
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort anbieten, muss eine reine Vertragsmitnahme grundsätzlich ohne neue Laufzeit und mit unverändertem Vertragsinhalt möglich sein. Eine angemessene Umzugsgebühr ist zulässig, höchstens in Höhe der Gebühr für einen Neuanschluss.
Wird die vereinbarte Leistung dort nicht angeboten, kannst du nach § 60 TKG mit einem Monat Frist kündigen. Bei eingehaltenem Vorlauf kann die Kündigung zum Auszug wirken, sonst entsprechend später. Kläre das Enddatum, bevor du mit wegfallenden Kosten rechnest.
Frag bei Glasfaser nach dem Anschluss bis in die Wohnung
„An der Adresse verfügbar“ beantwortet noch nicht, ob die Wohnung schon anschlussfertig ist. Frag, ob Anschlussdose und Leitungsweg vorhanden sind oder noch Arbeiten abgestimmt werden müssen. So verwechselst du eine grundsätzliche Anschlussmöglichkeit nicht mit einem zugesagten Starttermin.