Die Behörde braucht einen Nachweis, dass du wirklich eingezogen bist. Diese Einzugsbestätigung heißt Wohnungsgeberbestätigung. Du bekommst sie von der Person, die dir die Wohnung überlässt, zum Beispiel deinem Vermieter, oder von einer beauftragten Person.
- Lege die Ausweise oder Pässe der Personen bereit, die angemeldet werden sollen. Prüfe auf der örtlichen Behördenseite, welche Dokumente du vorlegen musst.
- Kontrolliere in der Einzugsbestätigung die neue Adresse, das tatsächliche Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen.
- Schau nach, ob deine Behörde für deine Situation weitere Unterlagen verlangt, etwa für die Anmeldung mit Kindern.
Gib bei deinem Eigentum die passenden Angaben an
Ziehst du in deine eigene Wohnung oder dein eigenes Haus, gib im Behördenverfahren an, dass du selbst Eigentümer bist. Folge den dortigen Vorgaben für die Einzugsbestätigung beziehungsweise Eigentümerangaben.
Prüfe bei einer gemeinsamen Anmeldung die Familienangaben
Online können bereits gemeinsam gemeldete Eheleute oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder gemeinsam umziehen. Alte und neue Wohnung sowie Umzugsdaten müssen übereinstimmen; außerdem gelten die Zustimmungsregeln des Dienstes. Passt eure Situation dazu nicht, kläre mit der Meldebehörde, wie ihr die Anmeldung erledigt.